Hier finden Sie die aktuellen Coronaregeln und -verfahren in der Comenius-Schule.

Die Regeln sind absichtlich einfach formuliert, damit man sich einen kurzen Überblick verschaffen kann.

Zum 23.11.2022 wurden auch in den SBBZ mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung die Testpflicht und die Absonderungspflicht aufgehoben!

 


1. Krankheit (für SchülerInnen)

 

Für alle SchülerInnen:

=> Hast du Husten, Schnupfen oder Fieber, bleibst zuhause, bis du gesund bist.

=> Ist dein Test positiv, kannst du mit Maske trotzdem zur Schule kommen. hast du eine Maskenbefreiung, musst du Zuhause Aufgaben bearbeiten.

=> Sag in der Schule Bescheid, wenn du nicht zur Schule kommen kannst..

 

 

2. Testen

 

Für alle SchülerInnen:

=> SchülerInnen können auf Anfrage an der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen. Die ausgeteilte Erklärung muss vorher unterschrieben sein.

=> Testtage sind Montag und Donnerstag

=> Ist der Test positiv, werden die Eltern verständigt. Der/ die SchülerIn muss dann abgeholt werden, wenn Erkältungssymptome festgestellt werden.

 

 

 

3. Testbescheinigung

=> Testbescheinigungen werden nicht ausgestellt. Die Eltern erhalten aber eine Bescheinigung, wenn das Kind positiv getestet wurde.

 

4. Maskenpflicht

 Die Maskenpflicht ist bundesweit aufgehoben. Bei uns in der Comenius-Schule gilt:

=> SchülerInnen, die keine Maske tragen können oder wollen, sind dazu nicht verpflichtet.

=> In manchen Klassen gilt nach Absprache die Empfehlung, eine Maske zumindest dann zu tragen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Diese Empfehlungen werden dann abgesprochen, wenn LehrerInnen oder SchülerInnen Angst vor einer Ansteckung haben.

=> SchülerInnen und LehrerInnen können weiterhin wie gewohnt eine Maske tragen, wenn sie das möchten.